Bei der Anschaffung eines Continental Bulldogs kommen ggf. diese Fragen auf oder es liegt plötzlich ein Kampfhundesteuerbescheid im Briefkasten, nachdem der Hund ganz sorgfältig beim Amt angemeldet wurde.
Auch mein A-Wurf war hiervon betroffen.
Die Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, "Pitbull", aber auch Rottweiler, American Bulldog, Kangal und einige mehr haben inzwischen einen schweren Stand, nicht nur in Deutschland. Von der eher schlechten Journalie als Kampfhund betitelt, ansonsten Listenhund, Anlagehund oder SoKa (Sogenannter Kampfhund) genannt werden all diese Rassen pauschal verurteilt und mit Auflagen zur Haltung belegt.
Schleswig-Holstein ist anderen Bundesländern schon einen großen Schritt voraus:
"Hunde werden zukünftig dann als gefährlich eingestuft, wenn sie auffällig geworden sind, z.B. weil sie Menschen oder Tiere verletzt haben oder unkontrolliert Tiere hetzen oder reißen.
Aufgrund ihrer Rasse dürfen Hunde nicht mehr als gefährlich eingestuft werden. Für Hunde, auf die das aktuell zutrifft, wird die zuständige Behörde die Einstufung zum 1.1.2016 automatisch widerrufen."
In einigen Bundesländern heißen diese vier erstgenannten Rassen sogar "Gefährliche Hunde". Sie dürfen nur mit behördlicher Erlaubnis gehalten werden, müssen einen Maulkorb tragen und es besteht Leinenzwang, wobei man sich durch Prüfungen von beidem befreien lassen kann. Auch die Steuern können für diese "gefährlichen" Hunde viel höher sein als für andere Rassen, dies ist von Ort zu Ort unterschiedlich.
Der Continental Bulldog steht in Deutschland in keinem Bundesland auf einer solchen Liste, ist in keinem Gesetz erwähnt und gilt nicht als "gefährlich". In NRW ist er lediglich von der 20/40 Regelung betroffen, das heißt, Hunde mit 20 kg und mehr und/oder 40 cm und mehr müssen nicht nur zur Steuer, sondern auch beim Ordnungsamt angemeldet werden und neben der Haftpflichtversicherung ist auch ein Sachkundenachweis (bitte im jeweiligen Bundesland bei der Tierärztekammer erkundigen) erforderlich. Dieser ist aber gut zu schaffen, die Versicherung sollte eh selbstverständlich sein.
Nun gibt es ja leider nicht nur gute und ehrliche Menschen und so melden viele ihren Anlagehund als Bulldog oder Bulldog-Mischling an, um den Auflagen zu entgehen. Dies hat im Laufe der Zeit dazu geführt, dass einige Ordnungsämter hellhörig werden, wenn wieder mal ein Bulldog, ob nun Continental, Old English, Leavitt oder sonstiger Art, angemeldet wird und die Behörden bitten den Halter um Nachweise. Das kann ein Stammbaum sein, manchmal erkundigen sich die Ämter selbst beim Züchter, doch es wird auch immer mal wieder eine Phänotypisierung gefordert.
Was ist das nun wieder? Bei einer Phänotypisierung wird der Hund rein äußerlich beurteilt. Es wird geschaut, welche körperlichen Merkmale vermuten lassen könnten, dass dem Hund eine "gefährliche" Rasse beigemischt wurde (muskulöser Körper, glattes Gesicht ohne Faltenbildung, starke Backenmuskeln, kurzes Haar, Ohr- und Rutenstellung etc.). Wie genau der Amtsveterinär das beurteilt und festlegt kann ich leider nicht sagen, das ist auch überall verschieden!
Viele Leute denken, nun sei all dies ja kein Problem mehr, ist doch der Continental Bulldog vom VDH anerkannt. Doch so einfach ist es leider nicht.
Auch der American Staffordshire Terrier, der Bullterrier und andere Rassen sind vom VDH anerkannte Rassen, sogar von der FCI anerkannt, und dennoch stehen sie auf der Liste. In vielen Bundesländern, z.B. in NRW, ist die Zucht mit diesen Rassen verboten!
Nun steht der Conti nicht auf der Liste, aber es gibt eben Ordnungsämter und Amtstierärzte, die in der Rassegeschichte des Continental Bulldogs noch "verbotene" Ahnen vermuten, eben weil ja der Old English Bulldog eingekreuzt wurde. Und es sind eben nicht nur die genannten Rassen betroffen, sondern auch alle Mischlinge, die diese Rassen in sich tragen. Doch inzwischen sind wir mit der Zucht soweit vorangeschritten, dass in den meisten Ahnentafeln nur noch Continental Bulldogs aufgeführt werden.
Wie mit so einem Termin bei den Behörden umzugehen ist, können sie hier nachlesen.
Haben Sie bitte keine Sorge; sollten Sie Post vom Ordnungsamt erhalten und um Nachweise gebeten werden, wenden Sie sich an mich, an einen anderen Züchter im CBCD e.V. oder an unsere Geschäftsstelle, wir helfen Ihnen in jedem Fall weiter!
Quelle: Maria Hertle, CBCD e.V.